| Allgemeines |
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und
einem Anhänger über 750 kg zG
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| Erwerb |
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Vorbesitz Kl. D, ärztliches Gutachten mit besonderen
Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5, Nr. 2) |
| Befristung |
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Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50.
Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur
Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich |
| Einschluss |
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BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz von C1 |
| Mindestalter |
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21 |
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