Klasse L

 

Klasse L Informationen zur Führerscheinklasse L
Allgemeines

 

Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

 

Bemerkungen
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theoretische Prüfung
Antragsunterlagen
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt